Verpasster Anschlussflug bringt nicht immer Entschädigung
Passagiere haben in der Regel einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn sie durch eine Verspätung ihren Anschlussflug verpassen. Starten diese Flüge jedoch unabhängig voneinander, steht ihnen keine Ausgleichszahlung zu.