Wenn ein naher Angehöriger das Zeitliche segnet, ist das in aller Regel ein trauriges Ereignis. Manche Verwandte versüßen den Hinterbliebenen die Trauer allerdings und hinterlassen ein verstecktes Konto auf den Kaiman-Inseln, in der Schweiz oder in anderen Steueroasen.
Die Europäische Zinsrichtlinie 2003/48 EG muss in allen EU-Staaten bis Juli 2014 umgesetzt sein. Was so harmlos klingt, ist in Wirklichkeit ein schweres Geschütz. Es betrifft aus deutscher Sicht insbesondere in Deutschland Ansässige, die Vermögen im Ausland haben und daraus Erträge erzielen.