Vaterschaftsanerkennung: Ausländisches Recht geht nicht immer vor
Wird nach rechtskräftiger Scheidung nur nach ausländischem Recht der geschiedene Ehemann als Vater vermutet und hat ein neuer Mann vor Eintrag ins Geburtenregister seine Vaterschaft wirksam anerkannt, dann kommt das sogenannte Günstigkeitsprinzip zum Tragen.