Reisestorno wegen schlechtem Wetter: Versicherung muss zahlen
Hat das Auswärtige Amt für ein bestimmtes Land eine Unwetterwarnung ausgegeben, können Pauschalurlauber ihre Reise dorthin kostenlos stornieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor (Az.: 21 U 519/12).