Reisekosten: Ist ein Snack eine vollwertige Mahlzeit?
Künftig müssen Geschäftsreisende jeden Snack als vollwertige Mahlzeit angeben, wenn sie ihn zu einer Uhrzeit erhalten, an der üblicherweise Mahlzeiten eingenommen werden. Die Verpflegungsmehraufwendungen müssen dann in der Reisekostenabrechnung entsprechend gekürzt werden.