Meldepflicht für alle Arbeitskräfte startet in den Niederlanden
Die bisherige Meldepflicht galt in den Niederlanden nur beim vorübergehenden Einsatz von Drittstaatsangehörigen. Ab März 2020 müssen alle Arbeitskräfte, die für vorübergehende Dienstleistungen in den Niederlanden tätig sind, gemeldet werden.