Italien mit neuem Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern
Seit Jahresbeginn ist ein neues Gesetz für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien durch im EU-Ausland ansässige Unternehmen in Kraft getreten. Mit dem GvD Nr. 136/2016 hat Italien damit die EU-Richtlinie 2014/67/EU ins nationale Recht umgewandelt.