Pendelndes Flugpersonal: Im Arbeitsvertrag festgelegter Flughafen ist erste Tätigkeitsstätte
Fahrten vom Wohnort zu Flughafen dürfen Piloten und Flugbegleiter nur noch mit einer Entfernungspauschale und nicht als Dienstreise von der Steuer absetzen. So lautet das Urteil des Finanzgerichts Hessen (Az. 1 K 1824/15) im Fall einer Klage, die ein Pilot und eine Flugbegleiterin eingereicht hatten.