Gerichtsurteil: Für widriges Wetter benötigt Airline Ersatzpersonal
Erreicht ein Pilot sein Flugzeug aufgrund heftigen Schneefalls nicht rechtzeitig, muss die Fluggesellschaft für Ersatz sorgen. Sonst steht den Passagieren im Falle einer Verspätung eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 32 C 1488/13(41)).