Entsendung in die Schweiz: Neue Mindestlohn-Vorschriften für Messebauer
Seit dem 1. Januar 2018 gelten für in die Schweiz entsandte Messebauer nicht mehr generell die Mindestlohnvorschriften des „GAV Schreinereigewerbe“ (interkantonaler Schweizer Tariflohn). Je nach konkreter Tätigkeit können nun auch andere Gesamtarbeitsverträge (GAV) zum Tragen kommen. Das meldet die IHK Koblenz.