Elektronischer Antrag für A1-Bescheinigung ab 2019 verpflichtend
Ab 1. Januar 2019 sollte das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren für A1-Bescheinigungen obligatorisch werden. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird die Übergangsregelung für Papieranträge jedoch bis zum 30. Juni 2019 verlängert. Darauf weist Germany, Trade & Invest (gtai) hin.