Praxisleitfaden Arbeitsrecht in Schweden
Keine Betriebsräte, kaum Kündigungsschutzklagen und nur ein einziges Arbeitsgericht – in Sachen Arbeitsrecht unterscheidet sich Schweden erheblich von Deutschland. Um im Land tätigen Arbeitgebern und Personalverantwortlichen Missverständnisse oder gar arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu ersparen, hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer nun den Praxisleitfaden „Arbeitsrecht in Schweden“ veröffentlicht.