Reiseveranstalter dürfen nicht beliebig hohe Vorauszahlung verlangen
Der Reiseveranstalter TUI darf für Pauschalreisen keine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises verlangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 11 U 279/12).