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Welche neuen Handy-Gebühren fürs Ausland gelten

Gute Nachrichten für Handy-Nutzer: Zum 1. Juli 2012 werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union (EU) erneut gesenkt. Außerdem wird es erstmals auch eine Preisobergrenze für die Internetnutzung mit dem Handy im EU-Ausland geben. Das hat das Europäische Parlament kürzlich beschlossen – und laut den ARAG-Rechts-Experten die Tarife somit noch niedriger angesetzt als ursprünglich vorgesehen.

Was sind Roaming-Gebühren?

Roaming-Gebühren fallen an, wenn Telefonierer sich im Ausland aufhalten und mit ihrem Mobiltelefon Anrufe tätigen oder annehmen sowie SMS oder Daten austauschen. Durch die europäische Roaming-Verordnung werden EU-weit die Entgeltobergrenzen für die Benutzung des Mobiltelefons in einem anderen Mitgliedstaat festgesetzt – der so genannte Eurotarif. Das bedeutet, dass die Mobilfunkbetreiber von den Verbrauchern höchstens die Entgelte pro Minute verlangen können, die in der Verordnung vorgesehen sind.

Neue niedrigere Preise

Der Höchstbetrag für grenzüberschreitende Telefonate wird ab dem 1. Juli 2012 von den derzeit geltenden 35 auf nur noch 29 Cent für abgehende und von bislang elf auf acht Cent für ankommende Anrufe festgelegt. Das Höchstentgelt für eine SMS darf ab dann neun Cent nicht übersteigen – bislang sind es noch elf Cent. Auch die Internetnutzung mit dem Smartphone wird ab Jahresmitte nicht mehr zu unliebsamen Überraschungen nach der Geschäftsreise oder dem Urlaub führen: Der Höchstpreis für die Datenübertragung innerhalb der EU wird in der Verordnung auf 70 Cent pro Megabyte begrenzt. Auf alle Beträge fällt noch die jeweilige nationale Mehrwertsteuer an.

Auslandsinfo per SMS

Bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat muss der Netzbetreiber den Kunden – wie auch bislang schon – per SMS kostenlos über die Roaming-Entgelte informieren. Die Preisinformationen beinhalten die Höchstentgelte für abgehende und ankommende Anrufe, für das Versenden einer SMS und für den Zugang zum mobilen Internet. Außerdem muss der Betreiber den Kunden warnen, wenn eine vorher definierte monatliche Obergrenze überschritten wird. Neu ist, dass diese Regelung künftig auch für die Handynutzung außerhalb der EU gilt – soweit das technisch bereits möglich ist.

Wechsel des Roaming-Anbieters

Laut den ARAG-Rechts-Experten hat das Europäische Parlament außerdem beschlossen, dass die Kunden ab 1. Juli 2014 unabhängig von ihrem nationalen Mobilfunkbetreiber einen anderen Roaming-Anbieter für das Telefonieren im EU-Ausland wählen können. Dabei sollen die Kunden ihre eigene Mobilfunknummer weiterbenutzen können. Ein Wechsel muss innerhalb von drei Werktagen ermöglicht werden.

Foto: © Nmedia – Fotolia.com