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VDFA warnt vor Betrügern bei Ferienhäusern

Mängel bei der gebuchten Unterkunft und schlechtes Wetter zählen zu den klassischen Ärgernissen eines misslungenen Urlaubs. Manchmal fängt der Ärger sogar schon vor der Anreise an, denn die Raffinesse der Internetbetrüger hat zugenommen. Auch 2014 gab es wieder viele geschädigte Urlaubsgäste. Trotzdem verzichten einige Reiseportale auf elementare Sicherheitsmaßnahmen und weisen im Schadensfall die Verantwortung von sich. Der VDFA (Verband Deutscher Ferienhausagenturen e.V.) setzt sich dafür ein, dass verbindliche Mindeststandards eingeführt werden.

Das Internet hat die Reisebranche revolutioniert. Man googelt einfach und stößt auf zahlreiche Websites verschiedener Leistungsträger. Die Recherche im Internet ist bequem – doch wie kann ein Verbraucher seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden? Eine sorgfältige Prüfung ist unerlässlich, denn die Betrüger profitieren von der weitgehenden Anonymität im Netz. Kein Aufwand ist ihnen zu groß: Sie manipulieren Bewertungen, hacken E-Mail-Konten, fälschen Verträge und erstellen ganze Internetpräsenzen.

Besonders perfide und noch schwerer zu durchschauen wird die Situation dadurch, dass die Betrüger unter dem Deckmantel großer Namen agieren können, weil einige der bekannten und beliebten Ferienhausportale auf eine gründliche Überprüfung der Anbieter verzichten beziehungsweise sie nicht durchführen können. Oft verstehen sie sich lediglich als Plattform, auf der Dritte inserieren. Das ist vielen Kunden nicht bewusst. Und für den Feriengast stellt sich nicht zuletzt die entscheidende Frage, ob es das gebuchte Ferienhaus überhaupt gibt und man nicht Opfer von Betrügereien wird.

VDFA fordert: Ferienhausanbieter sollten vollständiges Impressum angeben

Der VDFA kritisiert, dass die Portale sich auf diese Weise aus der Verantwortung stehlen. So sei eine größere Transparenz unbedingt vonnöten, zum Beispiel in Form eines Impressums für jeden Anbieter. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Inserent als Privat- oder als gewerblicher Anbieter sieht, weil für die Verbraucher stets klar ersichtlich sein muss, mit wem sie einen Vertrag abschließen. Der Vorname einer Kontaktperson und eine Mobilfunknummer reichen nicht aus. Die Angabe der Steuernummer beziehungsweise der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollte eine Selbstverständlichkeit sein, da hierdurch die Legalität des Anbieters klar ersichtlich wird. Es müsste Aufgabe der Portale sein, sämtliche Angaben der Anbieter vor der Veröffentlichung einer Anzeige auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren.

Der VDFA fordert deshalb folgende Mindestangaben auf Anzeigenportalen:

• Name und Anschrift des Vertragspartners sowie alle nötigen Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefonnummer usw.);
• eine deutliche Kennzeichnung, ob es sich um den Hauseigentümer selbst, einen Reisevermittler oder einen Reiseveranstalter handelt;
• Vertragsbedingungen, insbesondere Storno- und Zahlungsbedingungen;
• die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Bis der Gesetzgeber aktiv wird oder die Reiseportale aus eigenem Antrieb ihr Geschäftsgebaren ändern, lohnt es sich also, bei der Buchung über das Internet vorsichtig zu sein. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an Agenturen zu halten, die sich wie zum Beispiel die Mitglieder des VDFA über die oben genannten Mindestanforderungen hinaus einem Rechtscheck unterzogen haben und mit den Verhältnissen am Urlaubsort bestens vertraut sind.

Der VDFA schlägt vor, einen runden Tisch einzuberufen, an dem möglichst viele Tourismusverbände und Vertreter der Politik teilnehmen. Ziel sollte es sein, einheitliche Güte- und Sicherheitszertifikate in Deutschland und anderen Ländern festzulegen.

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