Wer zurzeit Urlaub in der Türkei machen möchte, will eigentlich vor dem ungewissen deutschen Sommerwetter fliehen und südliche Sonne genießen. Aufgrund der anhaltenden Proteste sowie der Art und Weise wie die Polizei gegen regierungskritische Demonstranten vorgeht, sind viele jedoch Urlauber verunsichert. Die ARAG-Rechts-Experten schildern die derzeitige Lage.
Die Sicherheitslage in der Türkei
Die Sicherheitslage in der Türkei ist angespannt. Das Land wird seit Ende Mai von Bürgerprotesten erschüttert, die bereits mehrfach in Gewalt ausgeartet sind. Ausschreitungen gab es bisher in der Bosporus-Metropole Istanbul, der Hauptstadt Ankara, der Hafenstadt Izmir und einigen anderen türkischen Städten. Die Polizei setzte dabei Tränengas und Wasserwerfer ein. Es wurden zahlreiche Personen verletzt; mehrere Menschen kamen im Zusammenhang mit den Protesten ums Leben. Auch wenn die Touristenhochburgen bislang verschont blieben, ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Gewaltexzesse auch dorthin verlagern.
Reisehinweise des Auswärtigen Amts beachten
Wer in den kommenden Tagen und Wochen in die Türkei reisen will, sollte vorher unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes lesen und entsprechend reagieren. Reisende sollten sich von Demonstrationen und Menschenansammlungen fernhalten und generell vorsichtig sein. Das Auswärtige Amt ruft zu besonders umsichtigem Verhalten auf. Rund um Demonstrationen kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Betriffene sollten die Medienberichterstattung aufmerksam verfolgen.
Urlaubsregionen in der Türkei gelten bislang als sicher
Die Auseinandersetzungen und Unruhen berechtigen laut den ARAG-Rechts-Experten aber derzeit nicht zum kostenlosen Stornieren von Türkeireisen. Die Urlaubsregionen sind nicht betroffen und gelten als sicher. Auch das Auswärtige Amt hat bislang keine Reisewarnung für die Türkei ausgegeben. Pauschalreisende, die ihre Reise schon angetreten haben und vor Ort von einer Reisewarnung ereilt werden, können den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen. Dann verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollständigen Reisepreis.Bereits beanspruchte Leistungen müssen für gewöhnlich jedoch trotzdem bezahlt werden. Fallen für den vorzeitigen Rücktransport zusätzliche Kosten an, so werden diese meist zwischen Reiseveranstalter und Reisendem hälftig geteilt.
Betreung am Flughafen
Kommt es aufgrund der etwas undurchsichtigen Lage in der Türkei zu Verzögerungen im Betriebsablauf der Fluggesellschaft mit verspäteten oder annullierten Flügen haben Reisende unter Umständen einen Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit. Diese Betreuungsrechte sind unabhängig davon, wer die Wartezeit verursacht oder verschuldet hat. Wer stundenlang auf den Abflug in Deutschland warten muss, hat Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel. Diese Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück. Bei Distanzen von bis zu 3.500 Kilometern, wie in die Türkei, gelten sie ab drei Stunden Verzögerung.
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