Türkei: Strengere Einreisebestimmungen
Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise aus der Türkei einen erneuten visumfreien Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, soll laut Angaben türkischer Behörden ab dem 1. Februar 2012 unterbunden werden.
Der Gesamtaufenthalt in der Türkei darf zum Zeitpunkt der Ausreise 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage nicht überschreiten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert.
Bei längerer Aufenthaltsdauer Generalkonsulat kontaktieren
Für längere Aufenthalte wird daher dringend empfohlen, vor der Einreise ein türkisches Generalkonsulat zu kontaktieren und gegebenenfalls ein Visum einzuholen. Außerdem wird dazu geraten, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann, wenn häufige langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.
Quelle: VisumCentrale
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