Strenge Regeln für Untervermietung der Wohnung von Auslandschweizern
Die Untervermietung von privaten Wohnungen in der Schweiz ist nur erlaubt, wenn der ursprüngliche Mieter wieder in die Wohnung zurückkehren will. Dies hat das Bundesgericht der Schweiz entschieden.
Laut einer Meldung des Beratungsunternehmens InterGest Schweiz ist eine Untervermietung nach dem Willen des Gerichtes nur für Fälle gedacht, in denen der Mieter die Wohnung vorübergehend nicht nutzen kann. Das Recht auf Untervermietung kann ein Mieter nicht geltend machen, wenn er nicht die Absicht habe, die Wohnung in absehbarer Zeit wieder zu nutzen oder die Rückkehr nur als vage Möglichkeit besteht. Dabei sei ein strenger Maßstab anzusetzen.
Wer es unterlässt, sich die Erlaubnis für die Untervermietung beim Vermieter zu holen, riskiert eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter. Im Wiederholungsfalle kann sogar eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
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