Schwangeres Au-pair-Mädchen: Wer zahlt die Kosten?
Wer ein Au-pair-Mädchen beschäftigt, muss für unvorhergesehene Kosten aufkommen, auch wenn er getäuscht wurde.
Im konkreten Fall reiste das 19-Jährige Au-pair-Mädchen hochschwanger nach Deutschland ein und brachte kurz nach ihrer Ankunft ein Kind zur Welt. Die Peruanerin wurde mit ihrem Baby nach der Geburt elf Wochen von der Stadt untergebracht. Die Kosten von rund 2.400 Euro muss nun die Gastfamilie tragen.
Der Gastvater klagte und argumentierte, dass er das Au-pair-Mädchen zur Betreuung seiner eigenen vier Kinder verpflichtet habe und arglistig getäuscht worden sei. Die Gastfamilie hatte sich vor der Einreise als Voraussetzung für das Visum wie üblich bei der Ausländerbehörde verpflichten müssen, für den Lebensunterhalt des Mädchens in Deutschland aufzukommen. Mit der Verpflichtungserklärung gehe jede Gastfamilie ein hohes Risiko ein, erklären ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (VG Düsseldorf, Az.: 8 K 8570/14).
Quelle: ARAG – Rechtstipps und Urteile
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Taschengeld für Au-pair nicht bar auszahlen
Kinder im Ausland haben Anspruch auf Harz IV
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