Skip to main content
Ad
OLYMPUS DIGITAL CAMERA

Reiserecht: Achtung bei Kreditkarten im Auto

Wird Reisenden die Kreditkarte aus dem Auto gestohlen, bleiben sie meistens auf dem ihnen dadurch entstandenen Schaden sitzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster (Az.: 61 C 389/10) hervor.

Im betreffenden Fall hatte ein Urlauber in Spanien während des Badens am Strand sein Auto auf einem speziell für Touristen bestimmten Parkplatz abgestellt. In dieser Zeit wurde seine Kreditkarte aus dem Wagen gestohlen und am selben Abend wurde ein Betrag in Höhe von 2.000 Euro abgehoben. Der Betroffene bemerkte den Diebstahl und ließ die Karte dennoch erst einige Stunden später sperren. Das Kreditkartenunternehmen verklagte ihn daraufhin wegen grob fahrlässigen Verhaltens auf die Zahlung der Buchung.

Die Richter gaben dem Unternehmen Recht. Auch ihrer Ansicht nach handelte der Reisende grob fahrlässig, aber nicht wegen der späten Schadensmeldung, sondern weil er einen Wertgegenstand in seinem Kofferraum auf dem Touristenparkplatz zurückgelassen habe. Der Parkplatz sei vom Strand aus nicht einsehbar gewesen, außerdem sei es auch bekannt, dass potenzielle Diebe den längeren Strandaufenthalt bequem zum Aufbrechen des Autos nutzen können. Das Auto sei in diesem Fall kein sicherer Aufbewahrungsort und der Kläger hätte Wertgegenstände deshalb mit sich führen müssen.

Quelle: Tip Reiseinformationsdienst

Foto: © ExQuisine – Fotolia.com