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Verordnung Alkohol Balearen
©aetib

Regierung erlässt Verordnung zur Eindämmung von Alkoholexzessen auf den Balearen

Mit der neuen Verordnung will die Regionalregierung der Balearen nun gegen ausschweifend feiernde Touristen in bestimmten Gebieten der Inseln Ibiza und Mallorca durchgreifen.

  • Sie verbietet unter anderem das Springen von Balkon zu Balkon, Ausflüge rund um das Thema Alkohol und den Verkauf von Alkohol zum Pauschalpreis
  • Sie spricht die Erteilung neuer Partybootslizenzen aus und setzt Beschränkungen für die Tätigkeit in bestimmten Gebieten fest
  • Der Geltungsbereich der Verordnung ist auf drei Bereiche (Arenal, Magaluf und den Westen Sant Antonis) beschränkt und gilt für 5 Jahre
  • Das Sanktionssystem sieht Bußgelder von bis zu 600.000 Euro und eine Aussetzung der Berufstätigkeit von bis zu 3 Jahren vor

Der Regierungsrat hat einen Gesetzesbeschluss zur Bekämpfung von Exzessen in bestimmten Tourismusgebieten verabschiedet. Damit soll eine ernsthafte Veränderung des Tourismusmodells in bestimmten Reisezielen bewirkt werden. Weiterhin soll der Bürgersinn gefördert, Maßnahmen zum Schutz des Reiseziels ergriffen und Exzesse durch übermäßigen Alkoholkonsum in bestimmten Teilen der Balearen vermieden werden. Es ist die erste Regelung in ganz Europa, die das Werben und den Verkauf von Alkohol in einzelnen Regionen einschränkt.

Verordnung soll Urlaubsqualität erhöhen und das Image der Inseln verbessern

Die Balearischen Inseln sind somit zu einem Vorreiter im Kampf gegen den Übertourismus geworden und behalten den Standard, der den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (ODS) und der Balearen-Agenda 2030 entspricht, bei. Nachhaltiger Tourismus soll dabei weiterhin respektiert werden. Die Ausarbeitung der Verordnung erfolgte im allgemeine Interesse, das unbürgerliche Verhalten in bestimmten touristischen Gebieten der Balearen zu vermeiden. Die Bemühungen, das Reiseziel zu fördern, ihm eine höhere Qualität zu bieten – sowohl durch öffentliche als auch private Investitionen – und es auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten und globalen Markt zu positionieren, wurden in letzter Zeit durch bestimmte unbürgerliche Verhaltensweisen in einigen touristischen Gebieten von Mallorca und Ibiza beeinträchtigt. Die meisten Zusammenhänge hierbei gab es durch Alkoholmissbrauch. Mit dieser Norm, die von Institutionen, sozialen Akteuren, Unternehmen und Arbeitgebern erarbeitet und gefördert wird, stellt die Regierung die notwendigen Instrumente zur Verfügung, um  damit die Situation in eine andere Richtung zu lenken. Das Image Mallorcas soll wieder aufpoliert werden, indem touristische Aktivitäten unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird. Auf diese Weise werden die Investitionsanstrengungen der letzten Jahre durch den privaten Sektor belohnt.

Verordnung gilt nur für bestimmte Inselbereiche

Um die in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen besser zu überwachen und zu koordinieren, werden eine Kommission und eine Unterkommission in den Tourismuszonen eingerichtet. Die Kommission wird von der Regierung und Vertretern der Regierungsdelegation gebildet und die Unterkommission von Arbeitgebern sowie Wirtschafts- und Nachbarschaftsverbänden. Der heute verabschiedete Gesetzesbeschluss hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sein territorialer Geltungsbereich ist auf bestimmte Gebiete der Playa de Palma, Arenal, Magaluf und den Westen von Sant Antoni de Portmany beschränkt und umfasst fünf Hauptaktionsbereiche. Die Verordnung wird die bereits zwischen Reiseveranstaltern und Hoteliers geschlossenen Verträge respektieren und so Rechtsunsicherheit vermeiden.

Alkohol

Fortan ist Werbung zur Förderung des Konsums in touristischen Einrichtungen ebenso verboten wie Gratis-Bars, Happy Hour oder ähnliches. Alkoholautomaten werden abgeschafft und Einrichtungen, die Alkohol verkaufen, müssen zwischen 21:30 Uhr und 8:00 Uhr geschlossen bleiben.

Gesundheitsgefährdende Handlungen

Handlungen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Personen gefährden, sind auf dem gesamten Gebiet der Balearen verboten. Dies gilt nicht nur innerhalb des territorialen Geltungsbereichs der Verordnung. Diejenigen, die diese Praktiken trotz des Verbots ausführen, werden sofort aus der Einrichtung ausgeschlossen und der Fall wird als schwere Straftat eingestuft. Dies gilt sowohl für die Person, die sie ausführt, als auch für die Person, die sie zulässt.

Ausflüge rund um das Thema Alkohol

Das Werben, die Organisation und der Verkauf bei zum Beispiel Pub Crawls (Kneipentouren) sind in den betroffenen Gebieten nicht mehr erlaubt.

Partyboote

Werbung für die sogenannten Partyboote ist in den betroffenen Gebieten verboten. Darüber hinaus wird die Erteilung neuer Lizenzen ausgesetzt und eine Frist von 24 Monaten zur Regelung der Tätigkeit eröffnet.

Strafregelung bei Verstößen gegen die Verordnung

Mit dem im Gesetz festgelegten Sanktionssystem wird zwischen schweren und sehr schweren Verstößen unterschieden. Im ersten Fall werden die folgenden Handlungen als schwere Verstöße angesehen: Praktiken, die das Leben, die Unversehrtheit oder die Gesundheit gefährden (Verstoß des Touristen, der sie ausübt); das Ausbleiben einer ausdrücklichen Aufklärung der Kunden über die besagten gefährlichen Praktiken (Verstoß der Einrichtung); die Nichtausweisung von Kunden, die diese gefährlichen Praktiken ausführen (Verstoß der Einrichtung); unter anderem auch das Werben alkoholischer Getränke oder das Ausschenken von Alkohol in den Einrichtungen. Schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 6.001 bis 60.000 Euro geahndet. Zu den sehr schweren Verstößen gehören unter anderem der Verkauf alkoholischer Getränke außerhalb der zulässigen Zeiten. Auch Freigetränke, Happy Hour oder Verkaufsstrategien wie „2 für 1“ und „3 für 1“, Alkoholautomaten, der Verkauf von Getränken an Minderjährige und Schwangere, die Werbung oder die Durchführung von alkoholischen Ausflügen (Pub Crawl) oder die Begehung von zwei schweren Straftaten innerhalb von sechs Monaten werden geahndet. Sehr schwere Verstöße werden mit Bußgeldern von 60.001 bis 600.000 Euro belegt. Sie können je nach Umständen auch zur Schließung des Lokals für maximal 3 Jahre führen. Alle anderen in dem Erlass benannten Verstöße werden als geringfügige Verstöße betrachtet. Diese können mit Geldstrafen zwischen 1.000 und 6.000 Euro geahndet werden.

Spanien ist en beliebtes Auslandsreiseziel.Quelle Statista; Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Ob Balearen, Kanaren oder Barcelona: Spanien war im vergangenen Jahr das liebste Auslandsreiseziel der Deutschen. Das ist das Ergebnis einer Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen.