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Rechnungslegung in China: Neuerungen ab 2013

Die Buchhaltung und den Jahresabschluss erstellen Unternehmen als Grundlage für die Besteuerung. Vor allem aber ist das betriebliche Rechnungswesen ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Unternehmens und Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Ein Jahresabschluss nach chinesischem Recht sieht einem europäischen Abschluss sehr ähnlich. Das macht es allerdings gefährlich, denn inhaltlich bestehen gravierende Unterschiede.

Ausländisch investierte Unternehmen haben ein Wahlrecht, nach welchem Standard sie bilanzieren. Die bis 2006 allgemein verbindlichen CAS (China Accounting Standards) wurden nach und nach durch die New CAS abgelöst, die aber noch nicht überall gelten. Die New CAS beinhalten eine Annäherung an einen betriebswirtschaftlich aussagefähigen Abschluss.

Geschäftspartner muss in China Pflichten erfüllen

Die Steuerbilanzen weichen in China sehr stark von den handelsrechtlichen CAS-Abschlüssen ab, auf deren Erstellung oft gänzlich verzichtet wird, ohne dass das europäische Mutterhaus davon überhaupt etwas erfährt. So muss man wissen, dass in China ein Unternehmen Betriebsausgaben nur dann absetzen darf und seine Vorsteuern nur dann erhält, wenn der Geschäftspartner korrespondierend seine Pflichten erfüllt. Das Vehikel zur vermeintlichen Durchsetzung dieses Anspruchs sieht China in der Einführung von speziellen Steuerrechnungen, „fapiao“ genannt.

Das Wahlrecht, nach internationalen Standards und damit nach IAS zu bilanzieren, wird von mittelständischen Unternehmen eher selten genutzt, weil der Aufwand recht hoch ist und zudem die Vergleichbarkeit mit einem Abschluss nach HGB beziehungsweise Swiss-GAAP nicht unbedingt gegeben ist. Unter Umständen kommt deshalb neben CAS, New CAS und IAS die Anwendung eines ab 2013 gültigen, weiteren Standards in Betracht, die so genannten Accounting Standards for Small Enterprises, kurz ASSE genannt. Noch ist nicht endgültig entschieden, ob der Standard auch von Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften angewendet werden darf. Für Mittelständler aber scheint dieser Standard jedoch recht attraktiv.

Unterjähriger Wechsel nicht möglich

Um ASSE anzuwenden, müssen jetzt Vorbereitung getroffen werden. Denn unterjährig ist ein Wechsel nicht zulässig. Wer den Standard anwenden will, der muss dies bereits mit der Januar-Buchhaltung 2013 tun. Ziel des Standards ist es, die chinesische Handelsbilanz enger mit dem Steuerrecht in Einklang zu bringen und damit den Unternehmen Bürokratieaufwand abzunehmen. Allerdings stellen wir fest, dass in der Vergangenheit die Unternehmen sich allenfalls nach bestem Wissen und Gewissen an die gesetzlichen Pflichten gehalten haben, die Jahresabschlüsse entsprechen bei kleineren und mittleren Unternehmen eher selten dem geltenden Recht.

Der Autor:

Jürgen Bächle ist Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht bei der Steuerberatungsgesellschaft artax.

Kontakt: Fon: +49 (0)7741 9290-0, E-Mail: juergen.baechle@artax.com

Foto: © Xuejun li – Fotolia.com