Neues deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten
Am 1. August 2012 ist das bereits am 19. September 2011 unterzeichnete und in der Folgezeit sowohl in der Türkei als auch in Deutschland ratifizierte neue Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011.
Mit dem neuen Abkommen sollen die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei gefördert werden. Doppelbesteuerungen, die bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen sind, sollen dadurch abgebaut werden.
Besteuerung von Renten aus der Sozialversicherung geklärt
Das Abkommen enthält nun auch eine Regelung zur Besteuerung von Renten aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat – also der Staat, der die Steuer erhebt – zugeordnet werden. Das schafft Rechtsklarheit für viele Rentner.
Wer als Bundesbürger in der Türkei steuerpflichtig ist, sollte prüfen, ob sich aufgrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommens Steuererstattungsansprüche ergeben.
Türkei erhebt Steuern für Expats
Neues DBA zwischen Deutschland und Türkei
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