Neues DBA zwischen Deutschland und Luxemburg
Deutschland und Luxemburg haben ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, um doppelte steuerliche Abkommen von Auswanderern und Expatriates zu vermeiden Dabei handelt es sich um eine umfassende Überarbeitung des alten Abkommens.
Doppelbesteuerungen sind ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen, teilt das Finanzministerium mit. Die Vereinbarung helfe dabei die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu vertiefen und zu fördern. Eine wichtige Neuerung ist die Senkung der Quellensteuersätze (dort wo die Steuer direkt an der Quelle, z.B. beim Gehalt) bei Dividenden (Aktiengewinne). An dem Nullsatz für Zinsen und dem Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei Lizenzgebühren wird festgehalten.
Besteuerung von Rente geklärt
Das Abkommen enthält nun auch eine Regelung zur Besteuerung von Renten aus der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem Quellensteuerstaat – also der Staat, der die Steuer erhebt – zugeordnet werden. Das schafft Rechtsklarheit für viele Rentner.
Doppelbesteuerungsabkommen haben zudem das Ziel, eine Besteuerung auch in grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen. Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden das derzeit noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 ersetzen.
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