Neue GEZ ab 2013: Auch aus dem Ausland muss gezahlt werden
Einfach und praktikabel, mit weniger Ermittlern und weniger Verwaltungsaufwand, so soll sie sein, die neue Rundfunkfinanzierung. Ab dem 1. Januar 2013 wird die GEZ-Gebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Ab dann muss für jede Wohnung ein Beitrag in Höhe von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, auch wenn in der Wohnung kein Fernseher oder sonstiges Empfangsgerät steht.
Bislang hat das die Gebühreneinzugszentrale in Köln erledigt. Ab 2013 trägt die GEZ den Namen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Dorthin wendet sich künftig, wer zum Beispiel eine Wohnung an- oder abmelden möchte oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag beantragen möchte.
Die Adresse in Köln bleibt gleich:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Kön
Auch bei Auslandsaufenthalt muss GEZ gezahlt werden
Solange eine Person beim Einwohnermeldeamt unter einer bestimmten Adresse gemeldet ist, gilt auch die Vermutung, dass sie zahlen muss. Wer für längere Zeit ins Ausland geht, kann diese Vermutung widerlegen, indem er dem Beitragsservice etwa eine Meldebescheinigung aus dem Ausland vorlegt.
Studenten, die ihre deutsche Wohnung für die Zeit im Ausland untervermieten und dennoch dort gemeldet bleiben, müssen also weiter Beitrag zahlen, wenn ihnen dieser Nachweis nicht gelingt. Eine Lösung könnte sein: sich für die Zeit im Ausland wieder an der Adresse der Eltern zu melden, um dort postalisch erreichbar zu sein. Der Untermieter ist dann für die Dauer des Auslandsaufenthalts allein für die Zahlung des Rundfunkbeitrags zuständig.
Quelle: test.de
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