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GKV darf 2013 keine Auslandskrankenversicherung mehr anbieten

Es ist bereits seit Februar 2012 bekannt, aber viele haben eine wichtige Änderung in Sachen Auslandskrankenversicherung noch immer nicht »auf dem Schirm«: Die Gesetzliche Krankenkassen (GKV) dürfen ihren Versicherten seit Beginn 2013 keine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Dafür hat das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht gesorgt.

Das Bundesgesundheitsministerium teilt dessen Rechtsauffassung und bestätigt, das gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht mehr als eigene Leistung anbieten dürfen. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher »keine gesetzliche Ermächtigung«.

Hintergrund: Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch dort können Patienten zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall führt das Fehlen einer zusätzlichen Absicherung zum Ruin. Grund: Die GKV zahlt innerhalb Europas oft nur einen Bruchteil der Behandlungskosten, außerhalb von Europa in der Regel gar nicht. So ist beispielsweise grundsätzlich kein Krankenrücktransport in eine deutsche Klinik versichert – eine Leistung die bis zu  100.000 Euro kosten kann.

Der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) bietet in Kooperation mit der Würzburger Versicherung eine günstige Reiseversicherung an. Mehr Informationen dazu hier.

Foto: © thingamajiggs – Fotolia.com