Skip to main content
Ad

Flughafenkontrolle: Sicherheit wichtiger als Urlaubserinnerungen

Reisende müssen der Aufforderung von Sicherheitspersonal am Flughafen Folge leisten und ein Testfoto mit ihrer Digitalkamera machen, auch wenn dadurch ein Urlaubsfoto gelöscht werden muss. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: M 24 K 14.1502).

Im betreffenden Fall hatte sich ein Mann bei Sicherheitskontrollen auf dem Münchner Flughafens geweigert, ein Foto mit seiner Digitalkamera zu machen. Denn um ein weiteres Foto machen zu können, hätte er aufgrund der vollen Speicherkarte eines seiner für ihn sehr wertvollen Urlaubsfotos löschen müssen. Da ihn das Sicherheitspersonal daraufhin nicht passieren ließ, verpasste er seinen Flug in die Ukraine.

Er verklagte die Airline, weil er diese Kontrollmaßnahme für rechtswidrig hielt. Die Richter lehnten seine Klage ab. In diesem Fall stehe das Interesse der Allgemeinheit an der Gefahrenvermeidung eindeutig über dem Verlust eines einzelnen Fotos. Denn selbst durch Röntgen des Gepäcks könne nicht eindeutig festgestellt werden, ob die Kamera wirklich eine Kamera sei, deshalb sei das Vorgehen der Sicherheitskräfte gerechtfertigt gewesen.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]

Mehr zum Thema:

Pfeil Flug verpasst wegen Sicherheitskontrollen

Pfeil In die Businesslounge darf nur, wer auch den Flug antritt

Pfeil Flüssigkeiten im Flugzeughandgepäck: Größere Mengen erlaubt

[/symple_box]

Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com