Export: Neue Regeln zur Umsatzsteuer
Ein großes Ärgernis ist die Einführung der so genanten Gelangensbestätigung beim Export deutscher Waren ins Ausland. Die bisher schon mehrfach verlängerte Übergangsfrist ist letztmalig bis zum 30. Juni 2013 verlängert.
Ab dann müssen die Unternehmer nach einem streng geregelten Verfahren nachweisen, dass die als Export abgerechneten Waren tatsächlich auch in das Ausland gelangt sind. Die Voraussetzungen sind im neuen § 17 82) UStDV geregelt.
Die Kanzlei für internationales Steuerrecht artax sieht in diesem Formerfordernis ein großes Gefahrenpotenzial, denn im Zweifel ist der als steuerfrei abgerechnete Umsatz in Deutschland steuerpflichtig. Ob Unternehmer dann die Umsatzsteuer vom Empfänger noch erhalten, sei zweifelhaft. Problematisch bleiben auch die Fälle, in denen der Empfänger ein Kraftfahrzeug abholt und ins Ausland verbringt.
Die konkreten Änderungen der Gelangensbestätigungen finden Unternehmen unter anderem hier.
Deutschen Mittelstand zieht es ins Ausland
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