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EU stärkt Rechte Reisender bei Online-Buchungen

Durch eine jetzt verabschiedete Richtlinie des Europäischen Parlaments (Statement/15/5932) gilt künftig ein besserer, dem digitalen Zeitalter angepasster Schutz für Pauschalreisende. Die bisher gültige EU-Pauschalreisenrichtlinie von 1990, die Schutz für herkömmliche Pauschalreisen bot, wird nun auf schätzungsweise 120 Millionen Verbraucher ausgeweitet, die online verbundene Reiseleistungen buchen. Das sind so genannte „Click-Trough-Buchungen“, bei denen der Kunde beispielsweise nach einer Hotelbuchung auf einer Internetseite über einen Link zu weiteren Buchungsmöglichkeiten geführt wird, wie etwa von Flügen oder für Autovermietung. Bedingung ist, dass der zusätzliche Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung der ersten Buchung zustande kommt.

Ein Schutz ist künftig in allen Fällen sichergestellt, in denen die Reiseleistungen als Gesamtpaket beworben oder zu einem Gesamt- beziehungsweise Pauschalpreis angeboten werden. Teil der neuen Richtlinie sind außerdem Regelungen zum Widerrufsrecht und Standard-Informationsblätter, die nicht zuletzt den Verwaltungsaufwand der Reisebranche reduzieren sollen.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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