Dienstreise und Entsendung nach Italien: Staat erhöht Strafgebühren
Im Zuge der neuen EU-Entsenderichtlinie und ihrer Umsetzung in die nationale Gesetzgebung verstärkt Italien offenbar bei ausländischen Arbeitnehmern die Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften.
Zwar gibt es noch keine Statistiken über die Häufigkeit der Kontrollen im Rahmen des italienischen Entsendegesetzes, allerdings konnte die AHK Italien eine zunehmende Sensibilität der Behörden feststellen, die auch durch die Veröffentlichung des italienischen Haushaltsgesetzes bestätigt wurde. Seit dem 1. Januar 2019 wurden die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen Sanktionen für die Verletzung der entsprechenden Verpflichtungen um 20 Prozent erhöht.
Es gilt italienisches Arbeitsrecht
Für die Zeit des Arbeitnehmereinsatzes (Dienstreise/Entsendung) unterliegt das Arbeitsverhältnis zwischen dem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen nach Italien entsandten Mitarbeiter dem italienischen Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass auch die italienischen Arbeitsbedingungen für die Entsandten und Geschäftsreisenden gelten. Diese beziehen sich auf die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften.
Eine Ausnahme dafür gibt es nur für Erstmontage- und Einbauarbeiten, die in einem Liefervertrag vorgesehen und für die Inbetriebnahme gelieferter Güter von qualifizierten oder spezialisierten Fachkräften durchgeführt werden.
Meldung der Dienstreise und Entsendung nach Italien muss zeitnah erfolgen
Der Mitarbeitereinsatz muss binnen acht Tagen nach Einreise in das Land gemeldet werden. Zudem muss sich das entsendende Unternehmen vorab auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums registrieren.
Details hat die AHK Italien in diesem Merkblatt zusammengefasst.
Bei der Umsetzung und strategischen Eingliederung der Meldepflichten in den Global-Mobility-Prozess berät unter anderem die BDAE Consult.
Quelle: News International IHK Würzburg-Schweinfurt