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Patientenverfügung
© Volker Witt - Fotolia.com

Deutsche Patientenverfügung im Ausland nicht anerkannt

Eine in Deutschland erstellte Patientenverfügung gilt grundsätzlich auch nur in Deutschland. Die deutsche Patientenverfügung kann im Ausland nicht verbindlich sein, da jeder Mediziner vor Ort sich an das lokal geltende (Medizin-)Recht halten muss. Darauf weist der Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE) e.V. hin.

Hintergrund: In verschiedenen Ländern gelten ganz unterschiedliche Regelungen zum Patientenwillen in Extremsituationen. Eine Patientenverfügung ins Ausland mitzunehmen, kann also durchaus hilfreich sein (wenn diese dann auch in der Landessprache vorliegt oder dort englisch verstanden wird), es kann jedoch niemand garantieren, dass sich die Ärzte auch daran halten werden. In letzter Instanz wird immer der Arzt entscheiden.

Je unterentwickelter das Land – desto geringer das Interesse für Patientenverfügung

Eine weitere Faustregel aus medizinischer lautet: Je unterentwickelter das Land beziehungsweise je schlechter die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Klinik, desto weniger werden sich die involvierten Personen auch für die Patientenverfügung ausländischer Expats oder Auswanderer interessieren und sich daran halten. Tatsache ist: Es gibt auch keine international gültige Patientenverfügung oder entsprechende Dokumente.

Laut dem BDAE e.V. beschäftigen sich viele deutsche Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen oder eine Weltreise planen, mit dem Thema Tod und Unfall im Ausland – vor allem angesichts begrenzter medizinischer Möglichkeiten in vielen Ländern. Die Erfahrung des BDAE e.V. zeige außerdem, dass wohlhabende Patienten in Krankenhäusern ärmerer Länder unter Umständen (beispielsweise auch dann, wenn es keine Überlebenschance mehr gibt) aus finanziellen Interessen künstlich am Leben gehalten werden.