Deutsch-brasilianisches SVA in Kraft getreten
Am 1. Mai dieses Jahres ist das neue Sozialversicherungsabkommen (SVA) zwischen Deutschland und Brasilien in Kraft getreten. Von dem Abkommen profitieren sowohl Beschäftigte wie auch Rentner in beiden Ländern. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Sie hat vor diesem Hintergrund eine Broschüre mit dem Titel „Arbeiten in Deutschland und Brasilien“. Sie ist im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
Vorteile bei der Rente hat durch das Abkommen, wer in Deutschland und Brasilien gearbeitet hat. Die Wartezeit für Rentenansprüche kann durch die in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Durch die Zusammenrechnung der in beiden Ländern erworbenen Versicherungszeiten können Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen werden. Dies verbessert die Möglichkeit, aus beiden Ländern eine Rente zu erhalten.
Deutsch-brasilianisches SVA ermöglicht uneingeschränkte Zahlung von Renten in den jeweiligen Staat
Das neue Abkommen ermöglicht außerdem die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den jeweils anderen Staat. Schließlich gilt fortan der Antrag auf die brasilianische Rente zugleich auch als Antrag auf die deutsche Rente und umgekehrt.
Vorteile bietet das deutsch-braislianische SVA auch für vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird ein in Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach Brasilien entsandt, um dort eine Arbeit für diesen Arbeitgeber auszuführen, gelten für diese Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen also nicht mehr vom deutschen in das brasilianische Rentensystem wechseln. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Brasilien.
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