Skip to main content
Ad
Dies sind die Regelungen zur Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa
© kelifamily, AdobeStock

Das sind die Regelungen zur Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa

Es wird kälter und nässer in Deutschland und Europa. Der Winter bahnt sich an und somit auch das erste Glatteis auf den Straßen. Zeit also, die Winterreifen zu prüfen und auf die Regelungen zur Winterreifenpflicht zu schauen, wenn man vorhat ins Ausland mit dem Auto zu reisen.

Denn in vielen Nachbarländern gilt ab 1. November eine Winterreifenpflicht. Eine Zusammenfassung bieten die ADAC Clubjuristen. In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, ist es verpflichtend, mit Winterreifen unterwegs zu sein. 

Diese Winterreifenregelungen gelten im benachbarten Ausland

In Österreich sind die Regelungen bezüglich der Winterreifenpflicht ähnlich gesetzt wie in Deutschland. Vom 1. November bis 15. April sind Winterreifen vorgeschrieben, wenn die Straßenverhältnisse winterlich sind. Je nach Beschilderung müssen ebenfalls Schneeketten aufgezogen werden. Bei Verstoß drohen teilweise hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Die Schweiz sieht von einer generellen Winterreifenpflicht ab. Doch wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt, werden Bußgelder verhängt und es droht eine Mithaftung. Auch hier gilt es, auf die Beschilderungen zu achten. Es kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. 

In Italien sind die Regelungen lokal festgelegt. Jede Provinz entscheidet selbst, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Die Beschilderung an den Straßen gibt Aufschluss. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Eine wetterabhängige Winterreifenpflicht besteht auf den übrigen Straßen Südtirols. Die ADAC Juristen raten deshalb: Vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren. 

Frankreich setzt auf eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März – jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann sich dies in anderen Regionen jedoch kurzfristig ändern und die Winterreifenpflicht auch auf Nicht-Bergregionen ausgeweitet werden. Bei Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht droht eine Geldstrafe von 135 Euro. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden. 

Die Slowakei hat eine Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe von 60 Euro. Von einer Schneekettenpflicht wird jedoch abgesehen. 

In Norwegen gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, muss bei Schnee und Eis mit Schneeketten ausgerüstet sein.

In Polen sind die Regelungen ähnlich. Eine Winterreifenpflicht besteht nicht, doch Verkehrsschilder zeigen eine Schneekettenpflicht an.

Tschechien setzt auf eine permanente Winterreifenpflicht vom 1.November bis 31.März. Eine Schneekettenpflicht besteht nicht.

Serbien schreibt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterreifenpflicht vom 1. November bis 1. April vor. Schneeketten müssen im Kofferraum mitgeführt und bei Bedarf montiert werden.

Das sind die Regelungen zur Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa

Diese Regelungen gibt es zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gilt in Europa eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Pkw – Fahrzeuge. Bei weniger als dem vorgeschriebenen Minimum an Profiltiefe wird ein Bußgeld von bis zu 120 Euro verhängt und man bekommt einen Punkt in Flensburg. Vorsicht ist ebenfalls geboten im europäischen Ausland: In Österreich zum Beispiel  gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter vier Millimetern als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.

Der ADAC rät bei Winter- und Ganzjahresreifen generell zu mindestens vier Millimeter Profiltiefe, um optimal bei Nässe, Schnee oder Schneematsch geschützt zu sein.

So misst man die Profiltiefe der Reifen

Die Profiltiefe misst man am besten in der Mitte der Lauffläche des Reifens, da der Reifen dort hauptsächlich auf der Fahrbahn aufläuft. Allerdings nutzen sich die vier Räder nicht immer gleichmäßig ab. Deswegen ist eine Messung an unterschiedlichen Stellen empfehlenswert. 

Eine einfache Messung gelingt praktisch mit einer 1-Euro-Münze. Der goldene Rand des Geldstücks misst genau 3 mm. Die Münze wird in eine Profilrille geschoben und schon kann man erkennen, ob das Profil noch ausreichend vorhanden ist. Bei Winterreifen ist eine 2-Euro-Münze zu benutzen, um die 4 Millimeter Profiltiefe herauszufinden.