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Bautätigkeit in Schweden: Personalregister ist Pflicht

Das neue Jahr bringt für in Schweden tätige Bauunternehmen einige Veränderungen mit sich. Zum 1. Januar 2016 ist ein Gesetz in Kraft getreten, welches die Führung eines elektronischen Personalregisters auf allen schwedischen Baustellen vorschreibt. Ziel der Regelung ist es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und „gesündere Konkurrenzverhältnisse“ zu schaffen.

Für die Einhaltung der neuen Vorschriften sind der Auftraggeber und die für die Ausführung verantwortlichen Unternehmen gemeinsam zuständig. Ausgenommen sind lediglich Arbeiten mit einem geringen Kostenumfang und Projekte privater Bauherren zur eigenen Nutzung. Bereits vor Baustart muss der Bauherr bei der Finanzbehörde (Skatteverket) anzeigen, wann und wo Bauarbeiten geplant sind. Dabei spielt es keine Rolle, welche konkreten Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Unter das Gesetz fallen nicht nur Neu- oder Umbauten, Renovierungs- oder Abrissarbeiten, sondern auch andere, die Bautätigkeit unterstützende Arbeiten wie beispielsweise die Reinigung oder die Bewachung der Baustelle.

Elektronische Dokumentation der Anwesenheit

Das Stellen der entsprechenden Ausrüstung, mit der ein elektronisches Register (personalliggare) geführt werden kann, gehört ebenfalls zu den Pflichten des Bauherrn. Zur Führung des Registers eignen sich ein Computer, ein Tablet-PC oder auch ein Smartphone. Zudem gibt es technische Lösungen des Anbieters für die sogenannten ID06-Karten, welche sowieso häufig Pflicht auf schwedischen Baustellen sind. Für die korrekte Dokumentation der Anwesenheit von sämtlichen vor Ort Beschäftigten ist dann das ausführende Unternehmen verantwortlich. Die Beschäftigten sollen sich hierzu jeweils selbst elektronisch an- und abmelden können. Nach vollendeter Tätigkeit muss der Bauherr der Finanzbehörde wiederum den Abschluss der Bauarbeiten anzeigen. Danach besteht für das ausführende Unternehmen noch für einen Zeitraum von zwei Jahren die Pflicht, die gesammelten Daten aufzubewahren.

Kontrolle durch Finanzämter

Zur Prüfung der Registerangaben sind unangekündigte Kontrollen auf den Baustellen durch Mitarbeiter der Finanzämter vorgesehen. Der Bauherr und die ausführenden Unternehmen müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die elektronisch gesammelten Informationen jederzeit vor Ort eingesehen werden können. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Finanzbeamten Bußgelder verhängen.

Die Pflicht, eine elektronische Anwesenheitsliste zu führen, gilt ab dem 1. Januar 2016 für alle Baustellen in Schweden. Eine Ausnahme besteht lediglich für Baustellen, auf denen die Arbeiten bereits vor dem 1. Januar 2016 begonnen wurden und wo mit deren Abschluss bis zum 30. Juni dieses Jahres gerechnet werden kann.

Quelle: Deutsch-Schwedische Handelskammer
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Titelbild: © quka – Fotolia.com