Wo die Deutschen am liebsten ihre Urlaubsunterkunft buchen
Wer seine Urlaubsunterkunft online bucht, macht das am häufigsten entweder direkt auf der Seite des Hotels oder der Ferienanlagen (87 Prozent) oder auf den gängigen Buchungsportalen (71 Prozent). Allerdings werden auch Plattformen für Privatunterkünfte wie zum Beispiel AirBnB oder 9 Flats immer beliebter.
Das ist das Ergebnis einer aktuellen Bitkom-Umfrage, bei der circa 1.000 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren befragt wurden.
Wie die Statista-Grafik zeigt, hat auch die Anzahl derjenigen, die selbst Unterkünfte anbieten, deutlich zugenommen. Waren es 2016 lediglich sieben Prozent, steig die Anzahl 2019 auf 19 Prozent.
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Großbritannien Vorreiter bei der Buchung von Privatunterkünften
Auch in Europa sind solche Angebote beliebt. Jeder sechste EU-Bürger hat laut Eurostat in einer Befragung angegeben, online Unterkünfte von Privatpersonen gebucht zu haben. Besonders viel genutzt wird das Angebot in Großbritannien und in den Niederlanden. Die Dänen und Österreicher verhalten sich hier dagegen noch zögerlich.
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In Deutschland buchte fast jede Fünfte Person im Alter von 16 bis 74 Jahren ein Zimmer beziehungsweise eine Wohnung oder ein Haus von Privat. Mit jeweils neun Prozent sind auch Plattformen beliebt, bei denen das Angebot kostenlos ist, entweder durch Tausch oder beim Couchsurfing, bei dem man umsonst auf dem Sofa des Anbieters übernachten darf.
Rechtliche Bestimmungen für die private Vermietung
Wer seine Wohnung vermietet, hat eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Regelungen zu beachten. Anbieter privater Mietwohnungen sind zum Beispiel verpflichtet, im Vorfeld die ausdrückliche Erlaubnis des eigenen Vermieters für die Untermiete einzuholen. Die Einnahmen durch Vermietungen über Internetplattformen müssen außerdem bei der Steuererklärung angegeben werden. In einigen Städten gibt es auch Gesetze, die die kurzzeitige Beherbergung zahlender Gäste einschränken. Auch eine Registrierung, Zulassung oder Lizenz kann nötig sein, wenn man seine Unterkunft inserieren möchte.
In manchen Städten – wie zum Beispiel in Berlin – gelten darüber hinaus Regelungen zur so genannten Zweckentfremdung von Wohnraum, die die Überlassung an Reisende stark einschränken oder sogar ganz verbieten. Interessierte sollten sich über die Gesetze vor Ort informieren, bevor sie ihre Unterkunft auf entsprechenden Plattformen inserieren. Potenzielle private Vermieter erkundigen sich dafür am besten bei den zuständigen Ämtern, welche Regelungen in ihrer Stadt greifen.