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Zollanmeldungen für die Schweiz nur noch elektronisch möglich

Unternehmen, die Waren für den Schweizer Zoll deklarieren müssen, können dies ab Januar 2013 sofort nur noch elektronisch tun. Die Papierformulare 11.010, die so genannte Einfuhrdeklaration, und 11.030, die Ausfuhrdeklaration, verlieren dann ihre Gültigkeit. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Um einen ersten Eindruck dieser neuen elektronischen Oberfläche zu bekommen, ist es möglich, eine Testapplikation zu starten. Dort können versuchsweise Import- und Export-Zollanmeldungen erstellt werden, ohne dass diese an die Zollverwaltung gesendet werden. Für die Nutzung von e-dec web ist keine Zertifizierung oder Registrierung erforderlich. E-dec web ist eine Internetapplikation, die grundsätzlich für jeden zugänglich ist und von einem beliebigen Ort aus genutzt werden kann. Die Nutzung von e-dec web ist kostenlos. Die technischen Voraussetzungen sind analog der ATLAS-Anmeldung in Deutschland.

Deklarierung an der Grenze zwingend notwendig

Ansonsten müssen die auch in Papierform geforderten Daten, wie die Tarifnummer oder der entsprechende TARES, usw. angegeben werden. Zu beachten ist auch, dass die Deklarierung der Ware an der Grenze mit e-dec web immer zwingend ist. Sollte nach dem 1. Januar 2013 ein Fahrer ohne die elektronische Anmeldung an der Grenze ankommen, stehen an den Übergängen Computer bereit, die dann für die Erstellung einer entsprechenden Internetanmeldung verwendet werden können.

Die Zollanmeldung kann bis zu 30 Tage vor dem eigentlichen Grenzübertritt erfasst und übermittelt werden. Die Daten bleiben nach der erfolgreichen Übermittlung an die Eidgenössische Zollverwaltung 30 Tage im System erhalten. Danach verfallen die Daten definitiv und können nicht mehr aufgerufen werden.

Die web-dec-Applikation finden Sie im Internet unter www.ezv.admin.ch unter Themen – Internetzollanmeldung e-dec web. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht identisch mit der in Deutschland bekannten ATLAS-Zollanmeldung ist, das heißt, Exporteure müssen nach wie vor eine ATLAS-Exportzollanmeldung auf der deutschen Seite und eine Importzollanmeldung auf der Schweizerischen Einfuhrseite machen und umgekehrt.

 Foto: © Schlierner – Fotolia.com