Türkei senkt Freibetrag für Wareneinfuhr via Post
Mit einer Änderung der Zollgesetzgebung hat die Türkei den Höchstbetrag herabgesetzt, bis zu dem Waren per Post oder Expressdienst abgabenfrei eingeführt werden dürfen. Dies teilt Germany Trade & Invest, die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH mit. Während bisher ein Freibetrag von 150 Euro gegolten hatte, liegt diese Grenze nunmehr bei 75 Euro. Verantwortliche des zuständigen Zoll- und Handelsministeriums betonten gegenüber der Presse, dass 95 Prozent der entsprechenden Sendungen ohnehin einen Wert von unter 75 Euro hätten.
Maßnahme gegen illegalen Internet-Handel
Die Senkung des Freibetrages ist eine der ersten Maßnahmen des nach den türkischen Parlamentswahlen im Juni 2011 neu geschaffenen Ministeriums für Zoll und Handel. Die Behörden reagieren damit auf den zunehmenden Internet-Handel. Über diesen würden nämlich immer mehr Lieferungen aus dem Ausland bezogen, ohne dass sie mit der türkischen Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anderen Abgaben wie der Sonderkonsumsteuer belastet werden.
Zollgesetz gilt nun auch für Unternehmen
Neben der Senkung des Freibetrages hat die Regierung gleichzeitig Geltung des Zollgesetzes ausgedehnt. Neben natürlichen Personen können nunmehr auch juristische Personen, also auch Unternehmen, die Abgabenfreiheit für Lieferungen unter 75 Euro in Anspruch nehmen. Die weiter geltenden Kontingente und Freibeträge für die persönliche Einfuhr durch Reisende finden sich im Anhang der vorausgehenden Änderung des Zollgesetzes (Ministerrats-Beschluss 2009/15481, veröffentlicht im Amtsblatt Resmi Gazete Nr. 27369 vom 7.10.2009).