Steuererleichterung für kleine Unternehmen in China
Die chinesische Regierung hat die Umsatzgrenzen für Steuererleichterungen, die kleine Unternehmen in Anspruch nehmen können, deutlich angehoben und zugleich die entsprechenden Antragsverfahren vereinfacht.
Wie das Beratungsunternehmen Ecovis mitteilt, hat die Staatliche Steuerbehörde (SAT) die Obergrenze, bis zu der Unternehmen eine 50-prozentige Reduzierung der an sich auf den Gewinn fälligen Körperschaftsteuer beantragen können, von 100.000 Renminbi (RMB) beziehungsweise Yuan (CNY) auf 200.000 RMB Jahresumsatz verdoppelt – also von umgerechnet rund 14.000 auf 28.000 Euro. Zum anderen wird der Kreis der Unternehmen erweitert, die in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes von 10 statt (bisher) 20 Prozent kommen.
Neue Regelung bis Ende 2017 gültig
Rückwirkend zum 1. Oktober 2010 erhöht sich die Obergrenze für den Jahresumsatz von 200.000 RMB auf 300.000 RMB (umgerechnet rund 42.000 Euro); diese Regelung gilt bis Ende 2017. Wenn der Jahresumsatz über 300.000 RMB liegt, soll der Steuersatz 25 Prozent betragen. Zudem bleiben kleine Unternehmen mit weniger als 30.000 RMB Monatsumsatz bis Ende 2017 von der Umsatz- und Gewerbesteuer befreit; ursprünglich war diese Entlastung bis Ende dieses Jahres befristet.
Bereits 2014 profitierten rund 2,5 Millionen kleine Unternehmen von Steuererleichterungen. Mit der Anhebung der Grenzwerte für den ermäßigten Steuersatz von zehn Prozent sowie für die Halbierung der Körperschaftsteuerlast kommt nun noch mehr kleinen Firmen diese bevorzugte steuerliche Behandlung zugute.
Damit bietet die Ausweitung der Steuerentlastungen Ecovis zufolge vor allem kleineren Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit nach China ausweiten wollen, ein attraktives Umfeld.
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