Kenia: Verschärftes Aufenthaltsrecht für Expats
Kenia hat erstmals spezielle Restriktionen für die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen von Ausländern eingeführt. Diese betreffen in erster Linie die niedrig bezahlten Arbeitsgruppen aus afrikanischen und asiatischen Ländern. Die neuen Bestimmungen haben jedoch auch Auswirkungen auf bestimmte Beschäftigungsverhältnisse europäischer Expats. Ein Grund für diese Restriktionen sei die hohe Arbeitslosigkeit in Kenia, deren Größenordnung allerdings ganz andere Dimensionen als die Zahl erteilter Arbeitsvisa erreicht. Das berichtet germany, trade & Invest (gtai).
Seit Juli 2012 gilt ein generelles Verbot von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen (Work Permit) für junge, niedrig bezahlte Arbeitnehmer. Davon betroffen sind Antragsteller bis zum Alter von 35 Jahren sowie Arbeitskräfte mit einem Monatseinkommen von weniger als 168.000 Kenia-Shilling (KSh) beziehungsweise einem Jahreseinkommen von weniger als 24.000 US-Dollar.
Ausländische Ortskräfte betroffen
Betroffen von diesen Restriktionen sind demnach nicht die Spitzenpositionen ausländischer Niederlassungen und Vertretungen, die zumindest in der Aufbauphase – und in aller Regel auch lange darüber hinaus – auf den Einsatz ihres eigenen Führungspersonals angewiesen sind. Die Bestimmungen greifen jedoch bei der Beschäftigung von ausländischen Ortskräften, die beispielweise in mittleren Positionen als Sachbearbeiter oder Sekretärin eingesetzt werden. Solche Mitarbeiter gibt es häufig als muttersprachlich eingesetzte Kräfte in ausländischen Vertretungen oder internationalen Organisationen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen könnten wohl relativ einfach umgangen werden – etwa durch eine maßvolle Anhebung der Gehälter, sofern sie nicht ohnehin oberhalb der Schwelle liegen.
Unmittelbar betroffen sind dagegen die vielen in den letzten Jahren nach Kenia zugewanderten, niedrig bezahlten Fremdarbeiter aus anderen afrikanischen Ländern sowie aus Asien und Fernost, die mit den zahlreichen Handels- und sonstigen Kleinunternehmen kamen. Nach Schätzungen gibt es derzeit im ganzen Land rund 14.000 ausländische Arbeitskräfte, davon über 10.000 Inder und der Rest überwiegend Chinesen.
In Nairobi ist ein ganzer Stadtteil (Eastlands) fest in der Hand von vorwiegend afrikanischen Zuwanderern, wobei die Somalis die größte Gruppe bilden. Die bisher relativ liberale Zuwanderungspolitik Kenias ist der wichtigste Grund für den Nairobi-typischen Multikulturalismus, der ein wichtiges Element der Attraktion dieser afrikanischen Hauptstadt ausmacht.
Zuwanderungsverbot für Mediziner, Wirtschaftsprüfer, Juristen und Immobilienmakler
Nach Informationen von gtai wurde gleichzeitig mit den genannten Restriktionen ein direktes Zuwanderungsverbot für Arbeitnehmer in den typischen freien Berufen der oberen Einkommensschichten ausgesprochen, nämlich für Mediziner, Buchhalter/Wirtschaftsprüfer, Juristen und Immobilienmakler. In diesen Sparten werden Expatriates in Zukunft nur zugelassen, wenn sie sich als eigenständige Investoren niederlassen oder bei Nachweis entsprechender Qualifikation an Joint Ventures mit Einheimischen beteiligen. Die Gebühren für alle Arten von Arbeitsgenehmigungen sind mit den neuen Bestimmungen verdoppelt worden und liegen jetzt pro Jahr bei generell 100.000 KSh (1.165 US-Dollar). Sie sind für Investoren in bestimmten Sparten doppelt oder zweieinhalbmal so hoch.
Beobachter rätseln über den Sinn der Alters- und Gehaltsbeschränkungen. Selbst das häufig gehörte Argument für den Ausschluss junger Arbeitskräfte in den unteren Lohngruppen, die Arbeitsplatzsicherung für das Heer eigener jugendlichen Arbeitslosen, überzeugt nicht. Die Visazahlen stehen in keiner Relation zu den etwa zehn Millionen unbeschäftigten Jugendlichen, die zudem noch weitgehend unqualifiziert sind für den Einsatz im gewerblichen Sektor. Demgegenüber wird die Zahl der insgesamt in den zurückliegenden vier Jahren vergebenen Arbeitsgenehmigungen in Kenia mit rund 26.100 beziffert, wobei seit 2007 ein starker Aufwärtstrend verzeichnet wurde.
Wie die lokale Wirtschaftszeitung „Business Daily“ berichtete, zählen zu den wichtigsten Arbeitgebern für ausländische Arbeitskräfte die in Nairobi ansässigen UN-Organisationen (UNEP, UN-Habitat), die Botschaften und die lokalen Niederlassungen führender multinationaler Konzerne wie East African Breweries, Nestlé, Bharti Airtel und Safaricom. Allerdings gehört die Mehrheit der Expats in den Niederlassungen ausländischer Unternehmen als hochqualifizierte Entsandte zur Schicht der Spitzenverdiener, die erheblich mehr als vergleichbare kenianische Fachkräfte verdienen.
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