Kündigung wegen chinesischen Ehepartners rechtswidrig
Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Heirat mit einer Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig. Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hob mit dem aktuellen Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte.
Der Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der familiären Beziehungen nach China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach dem neuen Urteil nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte erklären ARAG Experten.
Die Kündigung verstoße gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“, hieß es in der Urteilsbegründung (LAG Schleswig-Holstein, Az.:3 Sa 95/11).
Quelle: ARAG – Rund ums Recht
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