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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung: Der Schutz für den PflegefallWer weiß, dass er in ein paar Jahren wieder in die Heimat zurückkehren wird, sollte sich zum einen über seine aktuelle Krankenversicherung und vor allem über die Pflegepflichtversicherung Gedanken machen. Denn auch für letztere gibt es eine Wartezeit, die erfüllt werden muss, bevor im Pflegefall geleistet wird. Mit der Gesundheitsreform hat sich die Wartezeit allerdings von fünf Jahre auf zwei Jahre verringert. Grundsätzlich gilt: Die Anspruchsvorsaussetzungen für Pflegeleistungen erfüllt, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeplichtversicherung Beiträge eingezahlt hat. Das bedeutet für Personen, die länger als sieben Jahre und elf Monate im Ausland leben, dass sie bei einer Rückkehr nach Deutschland als Pflegefall vom Staat keinerlei finanzielle Unterstützung erhalten. Insbesondere Auswanderer, die Deutschland eigentlich den Rücken kehren wollten, aber aus bestimmten Gründen (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Probleme) doch zurückkehren, können Schwierigkeiten bekommen.

Die gesetzliche Krankenkasse offeriert die Möglichkeit, die Kranken- und Pflegeversicherung ruhend zu stellen (so genannte Anwartschaft), damit Wartezeiten beibehalten werden. Bei den privaten Anbietern kann jedoch nur die Kranken-, nicht aber die Pflegeversicherung auf Anwartschaft gestellt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte in diesem Fall weiterhin Beiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. Bis vor Kurzem war die Anwartschaftsversicherung für die meisten Expatriates und Auswanderer zwar nicht verpflichtend, aber zumindest ein absolutes Muss, denn es gab keine Versicherungspflicht. Dies hatte zur Folge, dass Rückkehrer aus dem Ausland oftmals keine Krankenversicherung gefunden haben, die sie wieder aufnahm. Insbesondere für kranke Menschen konnte dies zu einer finanziellen Katastrophe führen. Mit der Gesundheitsreform sind sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Anbieter dazu verpflichtet, Auslandsrückkehrer zu versichern – egal wie alt oder krank diese sind. Allerdings bietet die private Krankenversicherung lediglich den vergleichsweise leistungsschwachen Basistarif an. Wer wieder in seinen alten Tarif zurück möchte, sollte eine Anwartschaft vereinbaren.

Foto: fotolia © srphotos