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US-Arbeitgeber müssen auf Arbeitnehmerrechte hinweisen

Amerikanische Unternehmen müssen ihr Personal künftig auf dessen Rechte hinweisen. Dies ist die Folge einer neuen Verordnung des National Labor Relations Board (NLRB). Wie Germany Trade & Invest (gtai) berichtet, betrifft die neue Richtlinie (www.nlrb.gov/national-labor-relations-act) die meisten Beschäftigten in der Privatwirtschaft (Ausnahmen sind unter anderem landwirtschaftliche Betriebe, Eisenbahn- und Fluggesellschaften und sehr kleine Firmen).

Sie garantiert ihnen unter anderem das Recht, sich kollektiv zu organisieren, gemeinsam Tarifverhandlungen zu führen und auch weitere geschützte Versammlungen einzuberufen – oder aber auch alle diese Handlungen zu unterlassen. Außerdem schützt die Verordnung alle Beschäftigten vor bestimmtem Fehlverhalten seitens der Arbeitgeber wie auch der Gewerkschaften. Ob in einer Firma eine Gewerkschaft besteht oder nicht, ist dabei nicht entscheidend, da die Rechte unabhängig von einer gewerkschaftlichen Organisierung der Beschäftigten gelten. Statistiken des Bureau of Labor Statistics zufolge lag 2010 der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den gesamten Belegschaften in der privaten Wirtschaft bei 6,9 Prozent.

Richtlinie muss als Plakat in den Büros aufgehängt werden

Der Text der neuen regelung weist explizit auf die wichtigsten Rechte im Rahmen des National Labor Relations Act hin und führt auf, welche Handlungen von Arbeitgebern aber auch Gewerkschaften illegal sind. Des Weiteren empfiehlt er den Beschäftigten, falls diese ihre Rechte verletzt sehen, sich innerhalb von sechs Monaten an das NLRB zu wenden.

Unternehmen müssen die Regelungen als Plakat gut sichtbar machen und an dem Ort anbringen, an dem sich gewöhnlich die vorgeschriebenen Aushänge befinden sowie die aktuellen Unternehmens- und Personalinformationen. Hat eine Firma weiter entfernte Niederlassungen und können die dortigen Mitarbeiter das Plakat in der Zentrale nicht lesen, so muss es auch in den anderen Niederlassungen aufgehängt werden. Eine US-Firma, die Auslands-dependancen hat, muss das Plakat allerdings nur innerhalb der USA aufhängen.

Foto: © RATOCA – Fotolia.com