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Group of cheerful happy students holding world globe and looking at camera leaning on white wall at campus. International education concept

Schüler und Studenten: Richtig versichert beim Auslandsaufenthalt

Während eines Schüleraustauschs oder Auslandsemesters lernen Schüler und Studenten die Kultur des Gastlandes kennen, schließen neue Freundschaften und verbessern ihre Sprachkenntnisse. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte aber auch richtig versichert sein.

Versicherungspakete für ein Auslandsjahr

Viele Versicherer bieten für Auslandsaufenthalte von Schülern, Studenten und Au-Pairs fertige Versicherungspakete an. Dabei handelt es sich aber nicht automatisch um ein „Rundum-sorglos-Paket“. Vielmehr können die enthaltenen Leistungen je nach Anbieter und Preis sehr variieren. Unter Umständen kann es ein Vorteil sein, alle Versicherungen aus einer Hand abzuschließen. Ob es allerdings die sicherste und preisgünstigste Methode ist, kann nur ein Vergleich verlässlich sagen. Auf jeden Fall sollte das Versicherungspaket laut des Versicherers ARAG die Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung beinhalten. Wichtig ist darüber hinaus eine Reiserücktrittskostenversicherung, die die Kosten trägt, die entstehen, wenn man den Auslandsaufenthalt aus triftigen Gründen nicht antreten kann.

Wichtig: Auslandsreisekrankenversicherung

Am wichtigsten für den Auslandsaufenthalt ist ein ausreichender Krankenschutz. Es wird empfohlen, sich nicht auf die bereits abgeschlossene Krankenversicherung zu verlassen. Selbst wenn in der bestehenden Police Auslandskrankenschutz mit ausgewiesen ist, handelt es sich meist nur um Teilleistungen und nicht um eine vollständige Absicherung. Das bedeutet beispielsweise, dass Kosten nicht komplett übernommen werden. Und wenn die Ärzte im Ausland hohe Rechnungen stellen, kann das für den Versicherten teuer werden. Daher ist es überaus wichtig, zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese sollte mindestens ambulante und stationäre Behandlungskosten, Krankentransporte und den Rücktransport nach Deutschland absichern.
Doch Vorsicht: Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nur die Kosten für akut, während des Auslandsaufenthaltes auftretende Erkrankungen. Nicht versichert werden können Behandlungskosten, bei denen schon vor Reiseantritt feststand, dass diese Behandlung notwendig wird. Bei chronischen Erkrankungen muss man also im Vorfeld klären, wer eventuell anfallende Kosten übernimmt. Bei der heimischen Krankenversicherung sollte man auch klären, was damit geschieht, wenn man im Ausland ist. Bei der gesetzlichen Versicherung ändert sich normalerweise nichts. Eine private Krankenversicherung sollte trotz der Auslandsreisekrankenversicherung nicht gekündigt werden, weil der Versicherte sonst erworbene Ansprüche aufgibt. Im schlimmsten Fall wird man nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr versichert. Versicherte können aber während der Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftsversicherung beantragen. Durch einen geringen Beitrag bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Versicherte erhält dann zwar während dieser Zeit keine Leistungen, der Vertrag lebt aber nach der Rückkehr ohne Einschränkungen wieder auf.

Zusätzlich sollte bei den herkömmlichen Auslandsreisekrankenversicherungen auf die Laufzeit geachtet werden, da diese nur einen begrenzten Aufenthalt im Ausland absichern. Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten sollte eine Auslands-Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Kein Schüleraustausch ohne Haftpflichtversicherung

Fast genauso wichtig wie die richtige Krankenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Sie wird immer dann gebraucht, wenn man einen Schaden verursacht hat. Auch wenn schon eine Haftpflichtversicherung im Inland besteht, ist der Schutz oft nicht ausreichend. Denn in der Regel gelten die inländischen Versicherungen im Ausland nicht oder nur sehr eingeschränkt. Man sollte daher eine zusätzliche Deckung besorgen. Empfohlen wird eine hohe Deckungssumme von mindestens einer Million Euro, möglichst mehr. Die Haftpflichtversicherung hilft auch, wenn jemand nur behauptet, dass man einen Schaden verursacht hat. Sie klärt nämlich auch die Berechtigung eines Schadensersatz-Anspruches.

Unfallversicherung: Nicht nur für Extremsportler

Die Unfallversicherung ist im Ausland genauso wichtig wie daheim. Sie zahlt, wenn man einen Unfall hat, aber kein Schädiger da ist, dessen Haftpflichtversicherung zahlt oder die Kosten durch andere Versicherungen, etwa die Krankenversicherung, nicht ersetzt werden. Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro gilt hier als angemessen, eine Absicherung des Unfalltods ist dagegen überflüssig.

Quelle: ARAG – Rechtstipps und Urteile

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