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Schlagwort: Zweck A1-Bescheinigung

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Antragsverfahren bei Auslandsentsendungen: Der Teufel steckt im Detail

Egal ob Dienstreise, kurz- oder langfristige Entsendung – geht es ins Ausland, dann hat dieser Schritt sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter signifikante sozialrechtliche Auswirkungen. Fast immer ist es das Ziel, die Ansprüche der entsandten Mitarbeiter zu wahren und zugleich die Haftungsrisiken des Unternehmens auszuschließen. Damit dieser Spagat gelingt, müssen Unternehmen bei den zuständigen Behörden die richtigen Anträge stellen.

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Titelbild: © vege - Fotolia.com

Krankenversicherungsschutz in der EU bei Auslandsentsendungen: Warum die A1-Bescheinigung nicht ausreicht

Immer wieder hört man, dass Unternehmen weniger Aufwand bei der gesundheitlichen Absicherung von Mitarbeitern haben, wenn diese innerhalb der EU für den Arbeitgeber tätig werden. So heißt es, dass das entsendende Unternehmen es einfach habe, da nur eine so genannte Europabescheinigungen wie die A1- beziehungsweise S1-Bescheinigung beantragt werden müsse.

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