Freiwillige GKV im (EU-)Ausland: Keine Steuerpflicht für Zuschüsse des Arbeitgebers
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 12.01.2011 (IR 49/10) entschieden, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht nach Paragraf 3 Nr. 62 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei seien, da keine gesetzliche Verpflichtung hierzu bestünde.