Reiseportale: Zusatzleistungen müssen klar gekennzeichnet sein
Wenn es nach Anbietern von Reiseportalen geht, sollen ihre Kunden am liebsten nicht nur die Reise, sondern eine Vielzahl an Zusatzleistungen buchen. Allen voran die Reiserücktrittsversicherung. Dabei bedienen sich die Portale diverser Tricks, die nun allerdings vom Bundesgerichtshof (BGH) untersagt wurden.