Flugabbruch wegen Unwetter: Kein Grund für Schadenersatz
Selbst wenn Passagiere mehr als fünf Stunden auf den Abflug ihrer Maschine im Flugzeug gewartet haben und der Flug dann aufgrund extremer Wetterbedingungen sogar annulliert werden muss, haben Reisende kein Recht auf eine Ausgleichszahlung.