Reiserücktrittsversicherung: Transplantation ist keine unerwartet schwere Erkrankung
Eine Transplantation muss von Versicherern nicht als unerwartete schwere Erkrankung anerkannt werden, da sie lediglich der Linderung einer bestehenden Erkrankung dient. So hat das Landgericht Heidelberg kürzlich entschieden, wie das Portal Versicherungspraxis 24 schreibt.