Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern müssen verzollt werden
Wer für eine vorübergehende Zeit ins außereuropäische Ausland geht, sollte bei der Rückkehr genau darauf achten, ob beim heimatlichen Zoll der rote oder der grüne Durchgang der richtige ist. Souvenirs aus Drittländern müssen nämlich unter Umständen verzollt werden.