Ausgleichszahlungen auch bei Codeshare-Flügen
Werden Flüge im Codeshare-Verfahren angeboten und kommt es dabei zu einer erheblichen Verspätung, muss immer die ausführende Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung leisten. Das verdeutlicht ein Urteil des Amtsgerichts Rüsselheim (Az.: 3 C 3947/13(31)).